Die armselige Ausgrenzung oder Reichtum durch Aufnahme und Integration

Ich kann nie etwas Anderes wahrnehmen, ohne mich selbst wahrzunehmen, fast ebenso wie ich mich selbst nur wahrnehmen kann, in der Wahrnehmung des Anderen.

Durch jüngere Studien und Forschungsergebnisse lässt sich gut ableiten und belegen, dass der Reichtum an Freiheit, Menschlichkeit, Leben, Lebendigkeit, Autonomie, Bildung, Intelligenz und Fähigkeit zur emotionalen und mentalen (Selbst)Reflexion, sich zuallererst durch Kooperation und soziale Interaktion entwickelt hat, sich erhalten tut und weiter fortschreiten kann.1 Mittelbar gilt das demnach ebenso in Bezug auf kulturelle, technische und wirtschaftliche Entwicklungen.

Es heißt, wer angesichts von Tyrannei still bleibt, in dem stirbt der Mensch. (Helon Habila) Als er den anderen tötete, tötete die Menschlichkeit in sich selbst. (Arno Gruen) „Mensch“ und „Menschlichkeit“ in der Bedeutung von Leben, Lebendigkeit, Freiheit, Vielseitigkeit, Beweglichkeit, Bildung, Differenzierung, Intelligenz, Sensibilität, Scharfsinnigkeit, Aufmerksamkeit, Achtsamkeit, Fülle, Substanz und vielem anderem mehr. Indem wir andere Menschen ausgrenzen, ertrinken, verdursten und verhungern lassen, dem Krieg und ihrer Not überlassen, zerstören und töten wir alles das ebenso in uns selbst und in den Ländern, in denen wir leben. Indem wir andere Menschen willkommen heißen, sie aufnehmen und integrieren, bilden, erhalten und entwickeln wir dies alles in gleicher Weise in uns.

Ich sehe es daher viel mehr als Privileg und große Möglichkeit, in der Lage zu sein, Flüchtlingen zu helfen und mich in Menschen reflektieren und erleben zu können, die aus Ländern und Kulturen kommen, die hier und bei uns mehr oder weniger unbekannt und neu sind. Gelingt es mir ihnen auf Augenhöhe zu begegnen, so hat jede Hilfe, Solidarität und Arbeit mit ihnen nichts mit Selbstaufopferung und Selbstaufgabe zu tun, sondern ist viel mehr für meine Person im Gegenteil in jeder Hinsicht ein Gewinn.

Ich bekenne mich daher gern und aus elementarem Eigeninteresse zu Art. 1 GG,2 den nachfolgenden Grundrechten und den Menschenrechten der Vereinten Nationen. Für die verfassungsrechtliche Ordnung und Demokratie und Rechtsstaat, ist viel mehr die Abschottung und Ausgrenzung von Flüchtlingen eine Gefahr, eine Kultur des Willkommens, der Begegnung und der Aufnahme, wird dagegen viel mehr zu ihrer Vitalität, Substanz und Nachhaltigkeit beitragen. Freiheit und Persönlichkeitsentfaltung, hören nicht bei der Freiheit und Persönlichkeitsentfaltung anderen Menschen auf, sondern sie fangen notwendig und unumgänglich erst bei ihnen richtig an!

Ich halte diesen Statement auch deswegen für notwendig, weil ein Verfassungsrichter wie Udo Di Fabio AD sich und sein Spießbürgertum aus Gründen von Art. 1 GG bemitleidet und überfordert sieht3 und der Regierung Seehofer eine Gefährdung der Grenzen Deutschlands konstruiert hat.4 Eine wirkliche Gefahr für den Reichtum an Freiheit, Bildung, Intelligenz Vielfalt, Substanz, Kultur und Menschlichkeit, geht aber viel mehr von solch einer armseligen und reaktionär-konservativen Paranoia aus.

1 Evolution, Denken, Kultur – Das soziale Gehirn und die Entstehung des Menschlichen; Clive Gamble, John Gowlett und Robin Dunbar 2016 s. a.: Der hohle Krieg oder die Erfüllung des Friedens, ersten drei und letzen vier Absätze & „Die eigenen Freiheit ist nur zu Gunsten und nicht zu Ungunsten der Freiheit anderer Menschen möglich: Das Prinzip Nachhaltigkeit, ersten zwei Absätze. „Einzigartige Fähigkeit zur Kooperation“: Eine kurze Geschichte der Menschheit – Yuval Noah Harari. S. ergänzend auch „dunkle Seite der Kooperation“: Der Siegeszug des Homo sapiens – Spektrum der W. 6/16
2 Art. 1 GG (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
3 Art. 1 ist kein Suizidprogramm der Gesellschaft
4 Gutachten zur Grenzsicherung
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